Das Recht auf Pauschalbesteuerung erlischt mit der
- Verlegung des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in einen anderen
- Kanton
- Staat.
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz
- Einbürgerung als Schweizer.
Nach Erlöschen der Pauschalbesteuerung hat der Steuerpflichtige die ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern zu bezahlen.