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Verweigerung der Pauschalbesteuerung

Fälle, in denen die Pauschalbesteuerung verweigert wird:

  • Fiktiver Wohnsitz
  • Unterschreitung einer Mindestaufenthaltsdauer
    • im Bund: weniger als 6 Monate bzw. weniger als 3 Monate im eigenen Haus
    • in den Kantonen: unterschiedlich.

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